Alle Begriffe zum Thema Zeiterfassung erklärt

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  • Annahmeverzug: Eine Situation, in der der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzunehmen, nicht nachkommt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn er seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte.
  • Arbeitsweg: Der Weg, den ein Arbeitnehmer zurücklegt, um von seiner Wohnung zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und zurückzugelangen. Im rechtlichen Sinne kann der Arbeitsweg unter bestimmten Umständen als Arbeitszeit zählen, z.B. bei Dienstreisen oder Außendiensttätigkeiten.
  • Arbeitszeit: Die Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Im rechtlichen Sinne umfasst die Arbeitszeit alle Zeiten, in denen der Arbeitnehmer tätig ist oder sich am Arbeitsplatz aufhält und arbeitsbereit ist, einschließlich Pausen, wenn diese als Arbeitszeit definiert sind.
  • Arbeitszeitbetrug: Die absichtliche Fälschung oder Manipulation von Zeiterfassungsdaten durch einen Mitarbeiter, um mehr Arbeitszeit oder weniger Abwesenheit zu melden, als tatsächlich geleistet wurde.
    • Beispiel: Ein Personalmitarbeiter ändert nachträglich seine erfassten Arbeitszeiten im System, um Überstunden zu simulieren, die er nicht wirklich gearbeitet hat.
  • Arbeitszeitkonto: Ein System zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eines Mitarbeiters im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden.
  • Arbeitszeitrichtlinien: Regelungen, die festlegen, wie Arbeitszeiten erfasst, überwacht und geregelt werden.
  • Arbeitszeitmodell: Die Struktur, nach der die Arbeitszeiten der Mitarbeiter organisiert werden.

B

  • Biometrie: Verwendung von Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zur Zeiterfassung.
  • Browserbasiert: Eine Software oder Anwendung, die über einen Webbrowser aufgerufen und verwendet wird. Erfordert keine Installation auf dem Endgerät und kann von jedem internetfähigen Gerät aus genutzt werden.

C

  • Cloudbasiert: Eine Software oder Dienstleistung, die über das Internet bereitgestellt wird und auf Servern in Rechenzentren gehostet wird. Diese Dienste sind über das Internet zugänglich, was eine flexible Nutzung von verschiedenen Standorten und Geräten ermöglicht.

D

  • Datenschutzvereinbarung: Eine Vereinbarung, die die Bedingungen festlegt, unter denen personenbezogene Daten der Mitarbeiter verarbeitet werden. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, erfolgt.
  • Digitale Zeiterfassung: Erfassung der Arbeitszeit über digitale Tools wie Apps, Online-Portale oder Softwarelösungen, die oft in Echtzeit arbeiten und automatische Auswertungen ermöglichen.
  • Direktionsrecht: Das Recht des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung einseitig zu bestimmen, soweit diese Aspekte nicht durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Regelungen festgelegt sind.
  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt und die Verarbeitung solcher Daten in der EU und durch Unternehmen außerhalb der EU, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, kontrolliert.

E

  • Elternzeit: Ein Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freigestellt wird, um das Kind zu betreuen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, und der Arbeitnehmer hat das Recht, nach der Elternzeit in seine vorherige oder eine gleichwertige Position zurückzukehren.

F

  • Ferienlohn: Die Vergütung, die ein Arbeitnehmer während seines bezahlten Urlaubs erhält. In der Regel entspricht der Ferienlohn dem normalen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er arbeitet.
  • Feiertagsarbeit: Arbeit, die an gesetzlichen Feiertagen geleistet wird. Diese Arbeit ist in der Regel gesetzlich oder tariflich verboten oder eingeschränkt und wird oft mit einem zusätzlichen Feiertagszuschlag vergütet.
  • Flexible Arbeitszeit: Ein Arbeitszeitmodell, das es den Mitarbeitern ermöglicht, ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, solange sie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit einhalten.
  • Freistellung: Befreiung eines Mitarbeiters von der Arbeitspflicht, entweder bezahlt oder unbezahlt. Dies kann freiwillig (z.B. durch Urlaub) oder unfreiwillig (z.B. bei Kündigung mit Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist) geschehen.

G

  • Gleitzeit: Ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Mitarbeiter innerhalb eines festgelegten Rahmens Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen können.
  • Gleitzeitkonto: Ein spezielles Arbeitszeitkonto für Gleitzeitmodelle, auf dem Plus- und Minusstunden erfasst werden.

H

  • Höchstzulässige Arbeitszeit: Die maximale Anzahl von Stunden, die ein Mitarbeiter pro Tag oder Woche arbeiten darf, in der Regel gesetzlich festgelegt.

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J

K

  • Kernarbeitszeit: Ein festgelegtes Zeitfenster, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen, oft in Verbindung mit Gleitzeitmodellen verwendet.
  • Krankenlohn: Das Entgelt, das ein Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält. In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.

L

  • Lohnfortzahlungspflicht: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Entgelt eines Arbeitnehmers während bestimmter Abwesenheitszeiten (z.B. Krankheit, Urlaub) fortzuzahlen. In Deutschland umfasst dies die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen.

M

  • Mehrfachbeschäftigung: Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausübt, entweder beim selben Arbeitgeber oder bei verschiedenen Arbeitgebern. Diese Situation erfordert besondere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit und Sozialversicherung.
  • Mitarbeiter-Self-Service (MSS): Ein System, das es Mitarbeitern ermöglicht, ihre Arbeitszeiten selbst zu erfassen, Korrekturen vorzunehmen, Urlaubsanträge zu stellen und ihre Salden einzusehen.
  • Mutterschaft: Gesetzlich festgelegte Schutzfristen für werdende und frischgebackene Mütter. In Deutschland umfasst dies den Mutterschutz, der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt, in denen die Arbeitnehmerin nicht beschäftigt werden darf. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn.

N

O

  • On-Premise: Eine Software- oder IT-Infrastruktur, die lokal auf den Servern eines Unternehmens installiert und betrieben wird. Im Gegensatz zu cloudbasierten Lösungen bietet On-Premise die vollständige Kontrolle über die Daten und Systeme, erfordert jedoch eigene IT-Ressourcen für Wartung und Sicherheit.

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  • Pausenregelung: Vorgaben für die Dauer und Verteilung von Pausen während der Arbeitszeit. Gesetzliche Mindestpausen müssen in der Zeiterfassung berücksichtigt werden.

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R

  • RFID-Karte: Eine kontaktlose Karte, die zur Erfassung der Arbeitszeit an einem Terminal verwendet wird.
  • Ruhezeit: Die vorgeschriebene Zeitspanne, die zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten Arbeitstages liegen muss.

S

  • Saisonarbeitszeit: Ein Modell, das die Arbeitszeit je nach saisonalen Schwankungen variiert, z.B. in der Landwirtschaft oder im Tourismus.
  • Saldo: Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten und der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ein positiver Saldo bedeutet Überstunden, ein negativer Saldo bedeutet weniger als die vertraglich festgelegten Stunden gearbeitet.
  • Schichtarbeit: Ein Modell, bei dem die Arbeit in feste Schichten (z.B. Früh-, Spät-, Nachtschicht) aufgeteilt wird, um rund um die Uhr Betrieb sicherzustellen.
  • Schichtplan: Ein Plan, der die Arbeitszeiten der Mitarbeiter in einem Unternehmen organisiert. Er umfasst Details wie Start- und Endzeiten, Pausen und die Verteilung der Arbeitszeiten über verschiedene Tage und Schichten.
  • Sonntagsarbeit: Arbeit, die an Sonntagen geleistet wird. Diese Arbeit ist in vielen Ländern gesetzlich oder tariflich eingeschränkt und erfordert in der Regel eine behördliche Genehmigung oder wird mit einem Sonntagszuschlag versehen.

T

  • Teilzeit: Eine Arbeitszeitregelung, bei der Mitarbeiter weniger Stunden pro Woche arbeiten als die reguläre Vollzeitstelle.

U

  • Überstundenkonto: Ein Konto zur Erfassung von Überstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen.

V

  • Vertrauensarbeitszeit: Modell, bei dem keine festen Arbeitszeiten vorgegeben werden, sondern die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen, basierend auf der Erledigung ihrer Aufgaben.

W

  • Webbasierte Zeiterfassung: Erfassung der Arbeitszeit über ein Online-Portal oder eine App.
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